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Forenregeln

Impressum, Forenregeln, Kontoverbindung, wichtige Mitteilungen
Alles was unbedingt gelesen werden soll, damit es ein reibungsloses Miteinander geben kann

Moderatoren: Babett, Ralf

Forenregeln

Beitragvon Ralf » So 12. Jul 2009, 13:03

VERBINDLICHE REGELUNGEN

Registrierung

Jeder Interessent hat die Möglichkeit sich in unserem Forum als registriertes Mitglied anzumelden. Hierzu wählt der Interessent einen frei wählbaren Nutzernamen und ein Passwort. Nach der Eingabe aller erforderlichen Daten ist der Interessent registriert und kann sich mit Nutzernamen und Passwort einloggen. Nach dem Login erhält der "Registrierte Benutzer" eine Willkommens-PN (Private Nachricht). Diese Willkommens-PN kann der "Registrierte Benutzer" nach dem Lesen der Forenregeln mit den Worten "gelesen und akzeptiert" an die Forenbetreiber Babett oder Ralf zurücksenden.
Wenn sich der neue User den anderen Benutzern öffentlich vorgestellt hat, wird der "Registrierte Benutzer" in die Gruppe "Mitglied" aufgenommen und kann ab diesem Zeitpunkt weitere Bereiche im Forum betreten.
Die Nutzungsbedingungen unserer Forensoftware, die bei der Registrierung erscheinen, sind verbindlicher Bestandteil unserer Forenregeln!
Den Wortlaut dieser Nutzungsbedingungen hat der Hersteller der Software gewählt und liegt nicht im Verantwortungsbereich des Forenbetreibers.


Mitglieder

Mitglieder sind durch den Mitgliedsnamen in der Farbe Violett zu erkennen.
In einigen Bereichen haben "Mitglieder" nur Leserechte. Schreibrechte erhalten "Mitglieder" in diesen Foren erst mit dem Status "Clubmitglied".

Clubmitglied

"Clubmitglieder" sind durch den Mitgliedsnamen in der Farbe Gelb zu erkennen.
"Clubmitglied" kann jedes "Mitglied" werden, das aktiv am Forenleben teilnimmt und mindestens 100 Beiträge verfasst hat.
Die Beantwortung von 100 Umfragen und/oder Forenspielen, wird nur zu 50% gewertet, so das 50 Beiträge in anderen Themen geschrieben werden müssen. Die Umschaltung erfolgt nach Prüfung der Beitragsprozente durch die Administratoren. Die aktive Teilnahme am Forenleben wird auch NACH der Umschaltung vorausgesetzt. Ist ein Clubmitglied länger wie 10 Tage ohne Abmeldung nicht aktiv, so wird er auf "Mitglied" zurückgestuft. Erst nach erneuten 100 Beiträgen kann die Clubmitgliedschaft wieder erworben werden. Alle Spenden, auf die sich dieser User angestellt hat, können von den Spendern ohne Rückfragen freigegeben werden.
Ein Anspruch auf die Clubmitgliedschaft wird nicht anerkannt.


"Clubmitglieder" haben folgende Vorteile:

1. Sie dürfen Spendengesuche einstellen,
2. an Verlosungen teilnehmen und
3. Patenschaftsgesuche einstellen.

"Clubmitglieder" haben die aktuellen Kleidungsgrößen ihrer Kinder und auch die eigenen,sowie auch deren Partner in die entsprechende Rubrik einzutragen. Ein Admin wird die angegebenen Kleidergrößen in der Signatur des "Clubmitgliedes" anbringen. Bitte ändert diese Angaben nicht eigenständig, da es sonst zu Verwirrungen kommen kann.



Sammelstellen

Sammelstellen sind an der Farbe orange zu erkennen. Bei Interesse an der Eröffnung einer Sammelstelle kann jedes "Clubmitglied" nach einer Wartezeit von zwei Monaten einen formlosen Antrag an den Forenbetreiber stellen. Die Aufnahme in die offizielle Sammelstellenliste unseres Forums entscheiden die Forenbetreiber nach eigenem Ermessen. Sie können von dieser Richtlinie jederzeit ohne Begründung abweichen.
Mitgliedern, die als Sammelstelle registriert sind, ist es nicht gestattet in anderen Foren zur gleichen Thematik Spendengesuche zu stellen oder anderweitig Spenden entgegenzunehmen. Sind Sammelstellen-Mitglieder in anderen Foren angemeldet und erhalten dort UNAUFGEFORDERT Spenden angeboten, können sie diese Spenden jederzeit entgegen nehmen und in unserem Forum als Spendenangebot einstellen. Erhalten Sammelstellen von anderen Personen außerhalb von Foren (wie z.B. Privatpersonen, caritativen Einrichtungen u.ä.) Spenden, so können sie diese jederzeit als Spendenangebot einstellen.
Da Sammelstellen zum Teil hohe Unkosten haben (z.B. Fahrtkosten, Telefonkosten), haben Sammelstellen, und nur diese, das Recht 1€ pro Paket/Päckchen auf das jeweilige Porto aufzuschlagen.
Jedem User sollte klar sein, dass hier die meisten User Hartz4-Empfänger sind oder andere vergleichbare Leistungen erhalten. Da kann es nichts sein, dass manche im Monat bis zu 100€ Unkosten haben, nur weil sie freiwillig Sammelstelle sind. Aus diesen Grunde haben wir beschlossen, das Sammelstellen jeweils 1 Euro mehr nehmen dürfen, wie das aktuelle Porto bei den Paketdiensten beträgt.
Bei Warensendungen,Briefen,Großbriefen und Maxibriefen beträgt der Aufschlag 50 cent,da man diese ja in den Briefkasten werfen kann und nicht extra eine Post aufsuchen muss.

z.B.
DHL : Kosten Päckchen 4,10 € ---> Sammelstelle 5,10 €
Deutsche Post: Kosten Warensendung: 1,65€ ---> Sammelstelle 2,15€

Dies gilt NICHT bei Online-Frankierung (die man jedoch bevorzugt nutzen sollte, sofern man kann)!
Hier gilt: 1 Euro mehr als der Online-Preis!


Ferner haben Sammelstellen (wie allgemein jeder Spender) das Recht, selbständig zu entscheiden wer hier im Forum welche Spende bekommt. Es muss jedoch eine gerechte Verteilung geben.[/i]

Regeln für Gesuche und Angebote

Spenden- und Patenschaftsangebote darf jedermann einstellen. Hierzu benötigt man keinen speziellen Status.
Spenden, die bereits in anderen Foren oder Online-Flohmärkten angeboten werden, sind bei uns nicht einzustellen.
Warum? --> Wir empfinden es als unfair, wenn sich unsere User auf eine Spende, die hier angeboten wird, anstellen und dann enttäuscht werden, weil die angebotene Spende bereits im anderen Forum / Online-Flohmarkt vergeben wurde.


Spendengesuche erstellen und bei Spenden anstellen darf sich, wer sich unter der Rubrik „Neue Mitglieder“ eingetragen hat und als "Clubmitglied" freigeschaltet wurde (Verlosungen gelten ebenfalls eindeutig als Spenden! Ausnahme: Die Verlosung wurde ausdrücklich für ALLE freigegeben.).
Es darf grundsätzlich nur für den Eigenbedarf angefragt werden. Anfragen, die hiervon abweichen, werden gelöscht. Sind User mit ihrer gesamten Familie vertreten, so darf sich nur ein Familienmitglied auf eine Spende anstellen. Die Weitergabe einer zugeteilten Spende an andere Foren und Plattformen ist grundsätzlich nicht gestattet. Zuwiderhandlungen können mit dem Ausschluss aus dem Forum geahndet werden. Im Ausnahmefall entscheiden die Forenbetreiber auf persönliche Anfrage.

Spenden, die 4 Wochen nach dem ersten Angebot noch nicht vergeben wurden, dürfen öffentlich für alle ab dem Status Clubmitglied freigegeben werden. Dabei ist unbeachtlich, welche Kleidungsgrößen der User in seiner Signatur angegeben hat. Diese Regelung ist KEINE Verpflichtung - jeder Spender entscheidet dies im eigenen Ermessen! Die freigegebenen Ordner in den einzelnen Fotoalben sind mit dem Zusatz "frei" zu kennzeichnen.


Von schwangeren Userinnen benötigen wir eine Kopie des Schwangerschaftsausweises (Die Seite mit dem Namen,sowie die Seite auf der der errechnete Entbindungstermin steht).
Solange dieser Nachweis nicht erbracht wurde, darf sich nicht auf Spenden rund um die Schwangerschaft und für das zu erwartende Kind angestellt und keine Spenden dafür gesucht werden.
Solange das Geschlecht des Kindes nicht bekannt ist, darf die werdende Mutter nur nach neutralen Kleidungsstücken suchen bzw. sich auf entsprechende Sachen anstellen.
Wenn die werdende Mutter das Geschlecht des Kindes nicht bestimmen lassen möchte, dann kann sie sich während der gesamten Schwangerschaft nur auf neutrale Sachen bewerben bzw. nur nach solchen Sachen suchen.
Grundsätzlich ist es erst ab der 12.SSW gestattet nach Spenden zu suchen bzw. sich auf Kleidungsspenden zu bewerben.
Während der gesamten Schwangerschaft gilt grundsätzlich die Kleidungsgröße 50/56 als angemessen. Es wird nicht nach oben oder unten von dieser Größe abgewichen.
Erst nach der Geburt gilt die ursprüngliche Regelung betreffend der Kleidergrößen.

Vereinspenden, d.h. Spenden die dem Verein zur Verfügung gestellt wurden, dürfen ausschließlich User erhalten,die Vereinsmitglied sind bzw die durch die Vorlage entsprechender Nachweise in Kopie,Ihre Bedürftigkeit nachgewiesen haben. Liegt dieser Nachweis nicht vor (zu erkennen an einem roten Vermerk in der Signatur der User), darf dieser User KEINE Spende erhalten die für den Verein bestimmt ist.


Es werden keine Anfragen per Mail oder persönlicher Nachricht (PN) berücksichtigt. Es soll schon in den Beiträgen ersichtlich sein, wer welche Spende bekommt und welches Porto dafür fällig wird (Ausnahme: Sammeln zur Einsparung von Portogeld). Erhalten Spender Mails oder PN’s oder gar Telefonate mit Spendenanfragen, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis an einen Administrator.Dies dient dem Schutz des Spenders und ist nicht böswillig aufgestellt.

Bitte nehmt Rücksicht auch auf die Mitbewerber um eine Spende! Prüft bitte vor der Abgabe einer Bewerbung oder eines Gesuches, ob ihr die Spende [color=#BF0000]tatsächlich benötigt und ihr das Porto aufbringen könnt! Es ist angebracht, wenn die neu eingestellten Spenden zunächst 24 Stunden stehen bleiben (außer Bücherspenden und CD/DVD). Nicht jeder User kann täglich mehrmals im Forum zu Gange sein und erhält damit auch die Gelegenheit, sich auch auf Spenden zu bewerben. Ausnahme: Angebote in den Rubriken "Bibliothek & Kinosaal" und bei Tonträgern (CD, MC, DVD). Die Spender werden gebeten, selbständig darauf zu achten, das die Spenden bitte erst dann vergeben werden, wenn der Beitrag entsprechend lange gelesen werden konnte. Die Moderatoren und Administratoren sind berechtigt, Bewerber aus den Spendenangeboten zu streichen, wenn gegen diese Regelung verstoßen wird oder wenn bemerkt wird, das die Bewerber sich laufend als erste oder in mehreren gleichartigen Spendenangeboten anstellen. Gleiches gilt, wenn ein Team-Mitglied feststellt, das der Bewerber bereits in anderen Foren mit gleicher Thematik eine solche Spende bekommen hat. Im Einzelfall entscheidet ein Administrator nach Beratung mit dem Team.[/color]

Das Porto ist vom Empfänger zu bezahlen, es sei denn der Spender bietet es von sich aus an, das Porto zu übernehmen. Sollte jemand gerade das Portogeld nicht haben, ist es bestimmt kein Problem für die Spender mal einige Tage zu warten. Es muss dem Spender aber sofort mitgeteilt werden. Die Höhe des Portos teilt der Spender per PN mit. Sind User mit zu zahlenden Porto länger als eine Woche (7 Tage) durch eigenes Verschulden im Rückstand und ist dies nicht mit dem Spender abgesprochen, so können die Spenden an andere Mitglieder angeboten werden. Das säumige Mitglied wird ggf. verwarnt. Im Wiederholungsfall kann die Administration den User für einen bestimmten Zeitraum von der Spendenvergabe ausschließen. Bei groben Verstößen erfolgt der Ausschluss als "Clubmitglied" oder aus dem Forum.

Der Spender versendet die angeforderten Spenden schnellstmöglich nach Eingang des Porto auf dessen Konto.

Haben User das Porto bereits bezahlt und ist die Sendung innerhalb von 7 Tagen noch nicht beim Empfänger eingetroffen, dann sollte höflich noch einmal per PN nach dem Verbleib der Sendung angefragt werden. Es kann durchaus zu einer Auslieferungsverzögerung durch die Paketdienste kommen. Dies ist keine Seltenheit. Erforderlichenfalls wird der Spender die Einlieferung der Sendung auch dem Forenbetreiber gegenüber nachweisen müssen.
Werden bezahlte Sendungen nicht verschickt oder erst nach mehrmaliger Aufforderung versendet, wird der Versender durch die Administration verwarnt und einen Monat bei sämtlichen Spendenangeboten und -gesuchen, sowie bei den Patenschaften gesperrt.


Wir bitten alle Spender unter "Versand" zu schreiben, wenn sie ein Paket oder Päckchen verschicken. Nach Erhalt derselben soll dann im gleichen Beitrag von den Empfängern bestätigt werden, das die Sendung angekommen ist. Beim Versand eines Paketes ist die Sendungs-/Auftragsnummer öffentlich an den Empfänger der Sendung anzugeben, damit der Empfänger die Sendung verfolgen kann. Nach Möglichkeit ist von einem versicherten Versand Gebrauch zu machen, da bei Päckchen weder Spender noch Empfänger eine Möglichkeit zur Rückverfolgung des Verbleibes der Sendung hat.

Die Gesuche sind grundsätzlich nur in der aktuellen Kleidungsgröße gestattet. Abweichungen werden max. bis zu einer Kleidergröße nach oben akzeptiert. Im Ausnahmefall entscheidet ein Teammitglied (nach Absprache mit dem Team) nach persönlicher Anfrage.


Der Spender entscheidet über die Vergabe der Spende allein nach seinem Ermessen. Es ist nicht gestattet den Spender in irgendeiner Art zur Abgabe der Spende an bestimmte Mitglieder zu bewegen (z.B. per PN oder Mail). Eine Ausnahme hiervon ist ausschließlich den Administratoren gestattet. Die Spender sollen derartige Vorkommnisse den Administratoren melden.


Lebensmittelspenden (LM)

Da die Forenbetreiber wünschen, dass Bedürftige auch entsprechende Hilfe durch Forenmitglieder und andere Spender bekommen, ist es erforderlich eine klare und eindeutige Regelung herauszugeben.
Jeder, der eine LM-Anfrage stellen möchte, muss vorher die Genehmigung eines Forenbetreibers haben. Dies bringt auch Vorteile: man muss nämlich im Forum selber nicht mehr erklären warum und wieso wer Hilfe in Form von Lebensmittel braucht, sondern nur den Forenbetreibern gegenüber die Angaben machen. Es ist für viele bestimmt angenehmer es nur einer Person zu sagen, als der Allgemeinheit hier im Forum.
Die Forenbetreiber können dann hinterfragen ob die Anfrage berechtigt erscheint.
Die Forenbetreiber können außerdem die entsprechenden Unterlagen anfordern und ggf. das Einkommen prüfen. Diese Regelung ist erforderlich, da Behauptungen schnell aufgestellt werden können und diese ansonsten nicht überprüfbar wären. Auch bei caritativen Einrichtungen ist diese Regelung üblich.

Sollte ein Aufruf ohne Absprache im Forum erscheinen wird dieser Aufruf sofort geschlossen und verschoben. Die Forenbetreiber erteilen zusätzlich (im Abwesenheitsfall des Forenbetreibers) dem Hauptadministrator die ausdrückliche Genehmigung hierzu. Natürlich bekommen die Administratoren Bescheid, wenn geprüft wurde und wissen so auch, welcher Antrag und damit welches Gesuch genehmigt wurde.

Nach Überprüfung der Unterlagen stellen ausschließlich die Forenbetreiber das Gesuch ins Forum. Daraufhin hat jeder die Möglichkeit eine entsprechende Spende zu geben. Dies hat den Vorteil, dass der Spender sicher sein kann, das der Gesuchsteller auch tatsächlich bedürftig (also geprüft) ist.

LM-Anfragen werden schnellstmöglich beantwortet. Die Forenbetreiber sind nicht ständig am PC und können deshalb nicht in allen Fällen sofort antworten. Nach Antragstellung wird es jedoch maximal 24 Stunden dauern.

Diese Regelung dient der Sicherheit sowohl des Antragstellers als auch der Spender. Bei Fragen hierzu bitte ausschließlich an die Forenbetreiber wenden.
Wer ein LM-Paket versendet, der sollte sich im Klaren sein, das er die Portokosten selbst trägt. Wenn User nach derartigen Spenden fragen, dann sind sie meist selber nicht in der Lage das Porto zu bezahlen. Dessen sollte man sich bewusst sein.


Patenschaften

Patenschaftsangebote kann jedes "Mitglied" machen. Patenschaftsgesuche können nur von "Clubmitgliedern" eingestellt werden.
Die Gesuche sind öffentlich zu stellen. Anderweitige Absprachen sind nichtig und werden nicht anerkannt. Es gilt die Regelung, dass pro Kind nur ein Pate auftreten darf. Gegenteiliges wäre unfair den Kindern gegenüber. Sind User in einem anderen Forum angemeldet, daß die gleiche Thematik wie unser Forum behandelt, so gilt diese Regelung sinngemäß (pro Forum ein Kind mit einem Paten). Spendengesuche für Patenkinder, die außerhalb unseres Forums sind, werden nur mit Genehmigung der Teamleitung anerkannt.
Patenschaften für besondere Anlässe werden gesondert geregelt.
Wer eine Patenschaft bereits erfolgreich vermittelt bekommen hat, der sollte bitte rücksichtsvoll mit einem Patenschaftsgesuch für besondere Anlässe umgehen.
Patenschaften werden ausschließlich durch unsere Moderatorin "finnja" behandelt. Fragen zum Thema richtet ihr bitte per PN an "finnja".



Hilfe für Strafgefangene

Die Rubrik "Hilfe für Strafgefangene" wurde eingerichtet, damit wir den hilfebedürftigen Menschen in den Justizvollzugsanstalten (JVA) und deren Angehörigen Unterstützung zur Bewältigung der besonderen Härten geben können.
Grundsätzlich ist es nicht gestattet (und vom Wortlaut des Gesetzes und der Hausordnungen in den JVA her auch nicht möglich):

• den Gefangenen Geld zu senden;
• die Gefangenen durch Sach- und Kleidungsspenden zu unterstützen;
• die Gefangenen durch Lebensmittelspenden zu unterstützen.

Spenden dieser Art können ausschließlich an deren Verwandte übergeben werden.
Es ist u.U. möglich, das der Spender den Gefangenen mit einer Geldspende auf das Telefonkonto des Gefangenen unterstützt. Nähere Informationen hierzu können bei den Forenbetreibern erfragt werden.

Angehörige von Gefangenen können sich jederzeit mit einem Useraccount in unserem Forum anmelden.
Der Angehörige hat nachzuweisen, das sich in seiner Familie (oder dem nahen Umfeld) ein Gefangener befindet. Dies geschieht üblicherweise du die Angabe der GB-Nummer und der JVA, in der sich der Gefangene befindet.
Die Forenbetreiber können weitergehende Informationen zum Gefangenen bei dem Angehörigen anfordern.
Die Einzelheiten zu dieser Rubrik regeln die Forenbetreiber in eigener Regie. Anfragen hierzu sind ausschließlich an diese zu richten.
Die Teammitglieder werden angehalten, Anfragen von Strafgefangenen und deren Angehörigen an die Forenbetreiber weiterzuleiten.

Es ist den Usern ausdrücklich untersagt, die in diesem Forum registrierten Strafgefangenen und deren Angehörige auszugrenzen, persönlich oder schriftlich anzugreifen oder in anderer Art und Weise zu diskriminieren. Zuwiderhandlungen werden den Ausschluss aus diesem Forum zur Folge haben.

Die User werden aufgefordert, jegliche Handlungsweisen der Strafgefangenen und derer Angehörigen an die Forenbetreiber zu melden, die sich gegen diese Regelung wendet. Es ist ausdrücklich untersagt den Strafgefangenen oder deren Angehörigen per Mail, per PN oder auf sonstigem Kommunikationsweg Unterstützung zu gewähren, wenn hierfür keine ausdrückliche Genehmigung der Forenbetreiber vorliegt.

Sollten Regelungen erforderlich werden, die durch diesen Abschnitt nicht erfasst sind, so sind hierfür ausschließlich die Forenbetreiber zuständig.

Verwarnungen / Abmahnungen

Abmahnungen und Verwarnungen sind notwendig, wenn sich Nutzer auch nach vorherigen Hinweisen und Aussprachen durch die Administratoren nicht entsprechend den Forenregeln verhalten.
Nutzer können bei leichten Verstößen eine Abmahnung erhalten. Bei schwerwiegenden Verstößen wird der User verwarnt. Es werden maximal 2 Verwarnungen ausgesprochen. Nach der zweiten Verwarnung nutzen wir die Möglichkeit den Nutzer dauerhaft zu sperren.
Abmahnungen, Verwarnungen und Userlöschungen werden öffentlich ausgeschrieben, damit potentielle Spender sehen können, dass wir keine schwerwiegenden Disziplinlosigkeiten ungeahndet lassen.



Wichtiger Hinweis:

Wir behalten uns vor, Beiträge, die gegen die Regeln verstoßen, aus den Foren zu löschen und die Accounts der User zeitweilig oder auf Dauer zu sperren, sowie den Postern "Hausverbot" zu erteilen.
Dieses virtuelle Hausverbot ist nach dem deutschen Gesetz (Revision gegen das Urteil vom LG Bonn - Az.: 10 O 457/99 vom 16.11.1999 durch das OLG Köln - Az.: 19U2/00 vom 25.8.2000) genauso gültig wie ein reales Hausverbot und wir behalten uns ebenfalls vor, dieses eventuell auch gerichtlich, auf Kosten des Verursachers, durchsetzen zu lassen.
Um dieses virtuelle Hausverbot durchsetzen zu können, muss eine Straftat vorliegen.
Allerdings behalten wir uns das Recht vor, jederzeit Leute ohne Angaben von Gründen aus unserem Dienst auszuschließen.

Des Weiteren weisen wir alle Benutzer darauf hin, dass das Internet, im Gegensatz zu der gängigen Meinung, kein rechtsfreier Raum ist und in allen Zügen der Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik Deutschland unterliegt. Beleidigungen jeglicher Art haben vor Gericht Bestand und man muss sich wegen Beleidigung strafrechtlich verantworten, sollte ein anderer Poster sich durch Beiträge beleidigt fühlen und Strafanzeige erstatten (AG Rheinbach Az: 2Ds 3997/95).

Alle Moderatoren und Administratoren sind angewiesen, sämtliche Aktivitäten zu speichern, die auf den gesperrten Nutzer hindeuten, um unseren rechtlichen Handlungsspielraum so weit wie möglich auszuschöpfen.


Hinweis auf den Ausschluß eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages: Soweit auf eingestellte Fragen Rat, Auskunft oder Empfehlung von den Forenbetreibern, Administratoren und Moderatoren erteilt wird, versichern Fragesteller und Antwortgeber sich wechselseitig, dass dies ohne rechtlichen Bindungswillen erfolgt und insofern nicht zum Gegenstand einer vertraglichen Haftung für die inhaltliche Richtigkeit gemacht werden kann. Zwischen dem Fragesteller und den Forenbetreibern, Administratoren und Moderatoren kommt insbesondere kein stillschweigender Auskunfts- oder Beratungsvertrag zustande. Es wird ausdrücklich hingewiesen, dass eine Antwort keine Information im Sinne des RDG darstellt.

Haftungsausschluss für abmahnwütige Anwälte: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt! Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung der Seite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitte ich unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Ich garantiere, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Seite in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst wird, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.
Ausdrücklich verweise ich in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil vom 04.02.2009 des OLG Hamburg (Az.: 5 U 180/07) wonach ein Forenbetreiber nicht zur Überprüfung sämtlicher Inhalte verpflichtet ist.

- Ende der Forenregeln -
Zuletzt geändert von Babett am Mi 30. Nov 2011, 19:06, insgesamt 48-mal geändert.
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Bedürftigkeit nach § 53 AO wurde nachgewiesen!


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Anpassung der Forenregeln

Beitragvon Ralf » Do 24. Sep 2009, 17:30

Die Forenregeln wurden in einigen Punkten angepasst.
Bitte lest euch die Regeln noch einmal in Ruhe durch. Bei Fragen könnt ihr euch gern an mich (als Verfasser der Regeln) wenden.
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Re: Forenregeln

Beitragvon Ralf » Mo 15. Mär 2010, 15:42

Bitte beachten: Die Forenregeln wurden in einigen Punkten leicht angepasst.
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Bedürftigkeit nach § 53 AO wurde nachgewiesen!


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